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Ehrenordnung |
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Teil I - Besondere Ehrungen
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| 1. |
Ehrenmitgliedschaft
Zum Ehrenmitglied können Vereinsmitglieder ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Nach 50-jähriger, ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erfolgt die Ehrung durch Verleihung der Goldenen Vereinsnadel.
Beginn der für die Ehrung zugrunde zu legenden Mitgliedschaft ist das Eintrittsdatum. Die Beitragsfreiheit der Ehrenmitglieder gilt ab dem vollendeten 64. Lebensjahre.
Der Vorstand und ein vorhandener Ehren- oder Ältestenrat haben für den genannten Personenkreis ein Vorschlagsrecht.
Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt durch 3/4 der anwesenden Mitglieder einer Hauptversammlung. Die Ehrenmitglieder haben sämtliche Rechte und Pflichten der Mitglieder. Nach Vorstandsbeschluß wird den Ehrenmitgliedern eine Urkunde über ihre Ernennung in würdiger Form überreicht.
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| 2. |
Jubilare
Vereinsmitglieder, die 25 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören, werden durch Verleihung der Silbernen Ehrennadel geehrt. Beginn der für die Ehrung zugrunde zu legenden Mitgliedschaft ist das Eintrittsdatum.
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Teil II
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| 3. |
Sportlerehrungen
In der jährlichen Hauptversammlung können Vereinsmitglieder für besondere sportliche Leistungen im vergangenen Jahr geehrt werden. Die Abteilungsobleute geben jeweils im Januar eine schriftliche Meldung an den Vereinsvorstand ab, wer und in welcher Disziplin ein Sportler oder eine Mannschaft geehrt werden soll. Es ist Fehlanzeige erforderlich.
Maßgebend für die Meldung ist, dass mindestens eine Plazierung vom 1. bis zum 3. Platz einer Landesmeisterschaft und/oder aufwärts erreicht wurde.
Alle Plazierten erhalten eine Urkunde. Der Erstplazierte - Meister in seiner Disziplin - erhält entweder einen Pokal mit entsprechender Gravierung oder auf Wunsch den finanziellen Gegenwert. Dieser darf nur zu abteilungsinternen Zwecken verwandt werden.
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| 4. |
Geburtstage und sonstige Jubiläen oder Ehrentage
Jedes Vereinsmitglied wird vom 75. Geburtstag und danach alle 5 Jahre mit einem Gratulationsschreiben des Vereinsvorstandes und einem Präsent im Wert von 15.- bis 20.- EUR geehrt. Es besteht die Wahlmöglichkeit eines Direktpräsents oder eines Gutscheins.
Nach Möglichkeit hat ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied das Präsent und die Gratulation persönlich zu überbringen.
Ehrenmitglieder sollen jährlich mindestens schriftlich zum Geburtstag gratuliert werden.
Die Abteilungsobleute sind aufgefordert, sich um die besonderen Ehrentage bzw. um Geburtstage ihrer Abteilungsmitglieder zu kümmern. Ab dem 50. Geburtstag und danach alle 5 Jahre sollten die Abteilungsobleute (zusätzlich zum Vorstand, der ab dem 75. Jahr gratuliert) zu den Geburtstagen gratulieren.
Bei geehrten und sonstigen Mitgliedern, die über einen längeren Zeitraum ernsthaft erkrankt sind, kann der Vorstand im Einzelfall über ein Genesungsschreiben verbunden mit einem Präsent kurzfristig ohne Abstimmung des Gesamtvorstandes entscheiden.
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| 5. |
Sterbefälle
Verstirbt ein Vereinsmitglied, das Jubilar, Ehrenmitglied oder in ehrenamtlicher Tätigkeit ein verdientes Vereinsmitglied gewesen ist und der Tod wird dem Verein angezeigt, ist vom Vereinsvorstand an die Angehörigen ein Kondulenzschreiben zu richten. Außerdem ist vom Gesamtverein ein Kranz mit Schleife (im Wert von ca. 75.- bis 100.- EUR) zu der Beerdigung in Auftrag zu geben.
Die Vereinsfahne kann zu jeder Trauerfeier mitgeführt werden, wenn die zuständige Vereinsabteilung dies wünscht, der Wunsch mit den Angehörigen abgestimmt wurde und Fahnenträger von der Abteilung gestellt werden. Gleiches gilt auch, wenn der Vereinskranz von der Trauerstelle bis zum Grab getragen werden soll.
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| 6. |
Sonstige Ehrungen
Hierunter fallen alle zuvor nicht genannten Vereinsmitglieder, die für ihre verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Verein eine Ehrung erhalten sollen. Diese Ehrung kann vom Vorstand in der Art, Form und Weise beschlossen, im Bedarfsfall bei Verbänden, Behörden und/oder Institutionen beantragt und vom Vereinsvorstand oder von anderen Personen überreicht werden.
Auch diese Ehrung soll nach Möglichkeit im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung erfolgen. Im übrigen können auch alle anderen Vereinsmitglieder über den Ehren- oder Ältestenrat Vorschläge einreichen.
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Diese Ehrenordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 19.03.1999 unter TOP13 beschlossen.
Änderung Teil I, Punkt 1 & 2 in der Jahreshauptversammlung am 15.03.2002
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